Die Gehälter der über 50.000 Universitätsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die nach dem Unikollektivvertrag beschäftigt sind, steigen ab dem 1. Februar 2025 um 3,8 Prozent.
Dieser Gehaltsabschluss entspricht der berechneten Inflation und liegt leicht über dem Abschluss für Beamte, der bei 3,5 Prozent liegt. Dies teilte der Verband des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der österreichischen Universitäten (ULV) am Christtag mit.
An den Universitäten gibt es drei verschiedene Kategorien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Beamtinnen und Beamte, übernommene Vertragsbedienstete sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter den Kollektivvertrag (KV) fallen. Für die ersten beiden Gruppen gilt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Gehaltsabschluss des Bundes.
Alle seit dem 1. Januar 2004 neu eingestellten Mitarbeitenden – dazu gehören neben dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal auch allgemeine Bedienstete – unterliegen hingegen dem KV. Mittlerweile betrifft dies über 80 Prozent des gesamten Personals. Foto-Thomas Ledl, Wikimedia commons.