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Am Wiener Landesgericht für Strafsachen geht heute der zweite Prozess gegen Lorenz K., der bereits wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB) vorbestraft ist,

zu Ende. Lorenz K. wurde im April 2018 in Wien zu neun Jahren Haft verurteilt, da er im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat Anschlagspläne geschmiedet haben soll. Verurteilungen nach § 278b StGB sind längst keine Einzelfälle mehr, wie eine Statistik des Justizministeriums zeigt.

In der ersten Jahreshälfte 2024 gab es österreichweit bereits 28 Verurteilungen wegen terroristischer Vereinigung. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass es bis Ende des Jahres deutlich mehr Verurteilungen nach dem Terrorparagrafen geben wird als in den beiden vorangegangenen Jahren: 31 Verurteilungen nach § 278b gab es 2022, 2023 waren es 33.

Einschränkend wies das Justizministerium gegenüber der APA darauf hin, dass bei diesen Zahlen Doppelnennungen möglich sind. Dies wäre der Fall, wenn es 2022 zu einer Verurteilung gekommen wäre, dieses Urteil aber vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben, die Strafsache erneut verhandelt und 2023 wieder eine Verurteilung ausgesprochen worden wäre. Foto-Jebulon, Wikimedia commons.