Seit einer Verfassungsnovelle im April können die Bundesländer zur Bekämpfung von Wohnungsnot eigenständig Leerstandsabgaben erheben.
Nun ist klar: Niederösterreich wird davon keinen Gebrauch machen. Steuern auf Eigentum lehnt man ab, heißt es seitens der ÖVP Niederösterreich.
Nach der im April im Nationalrat beschlossenen Novelle zur Leerstandsabgabe ist es den Bundesländern nun gesetzlich möglich, eine Leerstandsabgabe einzuführen. Vor der Verfassungsnovelle im April konnten solche Abgaben nur eingeschränkt verhängt werden. Zahlreiche Länder haben davon Gebrauch gemacht, doch Niederösterreich hat der Abgabe nun eine Absage erteilt.
„Wir sind generell skeptisch, was neue Steuern anbelangt. Und Steuern auf Eigentum sehen wir noch viel kritischer. Deshalb sehen wir diesbezüglich keinen Handlungsbedarf, in Niederösterreich tätig zu werden“, teilte ÖVP-Klubobmann Jochen Danninger auf Anfrage der APA mit.
Grüne Forderung
Zuletzt hatten die Grünen in Niederösterreich für eine Leerstandsabgabe plädiert, wenn ein Gebäude länger als drei Jahre ungenutzt ist. Niederösterreich könne es sich nicht leisten, eine Immobilie brachliegen zu lassen, hieß es damals – mehr dazu in Grüne pochen erneut auf Leerstandsabgabe.
Neben Niederösterreich lehnt auch Oberösterreich eine Leerstandsabgabe ab. Salzburg, Vorarlberg und die Steiermark führten sie in verschiedenen Formen bereits ein, Tirol denkt aktuell gar über eine Verschärfung nach. Wien, das Burgenland und Kärnten zeigen sich noch unentschlossen, wie ein Rundruf der APA ergab.