Das Bezirksgericht Josefstadt in Wien hat der grünen Europaabgeordneten Lena Schilling die Zahlung von 4.000 Euro auferlegt. Wie der „Standard“ heute berichtete, geht es um einen
vermeintlichen Verstoß von Schillings Anwältin gegen eine Unterlassungserklärung, die mit dem Ehepaar Bohrn-Mena abgeschlossen wurde. Gegen die Strafe wird Berufung eingelegt.
Im Wesentlichen dreht sich der Fall darum, dass dem Aktivistenpaar vorgeworfen wurde, sich über ihre eigene gemeinnützige Stiftung zu bereichern. In einem von Schillings Anwältin Maria Windhager an Medien weitergegebenen Schriftstück findet sich eine Passage, wonach es ein „hinreichendes Tatsachensubstrat“ für diese Behauptung gebe.
Dass dieser Schriftsatz mit diesem Inhalt an Medien übermittelt wurde, sah das Bezirksgericht als Verstoß an und gab dem Antrag auf Exekution der Bohrn-Menas statt.
Windhager will Entscheidung bekämpfen
Windhager wird diese Exekution anfechten. Schilling habe sich nämlich gemäß dem Vergleich nicht mehr in dieser Weise geäußert, wie sowohl die Anwältin als auch die Grünen gegenüber der APA betonen.
Windhager ist der Meinung, dass sie ihre Argumente als Rechtsvertreterin Schillings sehr wohl vorbringen durfte. In dem Impugnationsverfahren, das erneut vor dem Bezirksgericht geprüft wird, wird nun inhaltlich geprüft, wer im Recht ist. Foto-C.Stadler/Bwag, Wikimedia commons.