Das Bundeskanzleramt hat ein Gutachten zur Überbezahlung von Staatssekretären in Auftrag gegeben, das 9.300 Euro kostete. Dies teilte das Kanzleramt heute auf
seiner Website mit. Aufgrund des Rechtsgutachtens des Verfassungs- und Verwaltungsrechtlers Sebastian Schmid mussten die Staatssekretäre insgesamt 14.408,40 Euro zurückzahlen.
Die vier aktuellen Staatssekretäre und ihre beiden Vorgänger hatten zu Beginn ihrer Tätigkeit aufgrund einer langjährigen "Staatspraxis" zu viel Gehalt erhalten. Der Höchstbezug vor der Betrauung mit den Aufgaben stelle eine "irrtümlich erfolgte Vermögensverschiebung" dar, schrieb Schmid in dem Gutachten, das bereits seit Mitte März bekannt ist.
Gutachten aufgrund langjähriger "Staatspraxis"
Das Gutachten musste aufgrund einer seit Anfang des Jahres geltenden Gesetzespassage öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Bundeskanzleramt hatte jedoch auf die Abrechnung gewartet, da die Kosten gemäß Gesetz ebenfalls angegeben werden müssen. Diese betragen 9.800 Euro, wie in der Veröffentlichung angegeben.
Grund für das Gutachten war eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Zwei Bundesräte (SPÖ und NEOS) wollten mehr über die Bezahlung der Staatssekretäre wissen. Nehammer gab an, dass diese gemäß einer "Staatspraxis" den Höchstbezug mit der Angelobung erhalten, unabhängig davon, ob sie mit Aufgaben betraut wurden oder nicht. Das Kanzleramt holte daraufhin ein Gutachten ein.
Im Gutachten beschäftigte sich Rechtsprofessor Schmid mit der Betrauung von Staatssekretären, dem Anspruch auf den Höchstbetrag und der rechtlichen Grundlage für eine Rückforderung. Die Betrauung kann schriftlich und mündlich erfolgen, den Anspruch hat man erst ab dem Zeitpunkt der Betrauung, heißt es im Gutachten. Foto-Tsui, Wikimedia commons.