Die Begutachtungsfrist für das umfassende Hochschulpaket endet kommende Woche. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist die Verkürzung der
Lehramtsstudien. Neben diesen größeren Änderungen enthält der Entwurf auch kleinere Anpassungen. Das Wissenschaftsministerium strebt beispielsweise eine Anhebung der Kostengrenze für Bauprojekte an Universitäten an. Das Finanzministerium lehnt jedoch diesen Vorschlag ab.
Der Fokus liegt hierbei konkret auf Immobilienprojekten der Universitäten. Normalerweise wird zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Universitäten vereinbart, ob Gebäude saniert, umgebaut, neu gebaut oder angemietet werden. Wenn jedoch die einmaligen Kosten für ein vom Bund finanziertes Projekt zehn Millionen Euro oder die jährlichen Mietkosten 600.000 Euro übersteigen, muss das Finanzministerium zunächst konsultiert werden.
Das Wissenschaftsministerium unter ÖVP-Minister Martin Polaschek möchte diese Betragsgrenzen von zehn auf 15 Millionen Euro und von 600.000 auf 900.000 Euro erhöhen. Das Ministerium argumentiert, dass der Baukostenindex (Wohnhaus- und Siedlungsbau) seit 2018 um 26,8 Prozent gestiegen sei, während die Betragsgrenzen unverändert geblieben seien. Die vorgeschlagene Anhebung der Betragsgrenzen berücksichtigt sowohl die bereits aufgelaufenen Kostensteigerungen als auch die zukünftig zu erwartenden.
Das Finanzministerium unter Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) lehnt die geplante Erhöhung in seiner aktuellen Stellungnahme ab, ohne die Gründe dafür anzugeben. Auf Nachfrage erklärt das Ministerium jedoch, dass eine Anhebung der Betragsgrenzen derzeit "praktisch keine Auswirkungen" hätte.
Selbst bei einer Erhöhung der Betragsgrenzen würden die meisten universitären Immobilienprojekte das Investitionsvolumen übersteigen. Das Bildungsministerium müsste daher auch weiterhin das Einvernehmen mit dem Finanzministerium suchen. Lediglich ein bis zwei Projekte, die bis März 2023 geplant sind, würden über der geplanten Anhebung liegen. Foto-Gugerell, Wikimedia commons.