Sabine Matejka gibt nach sechs Jahren ihre Funktion als Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter (RIV) auf. Ab dem 1. September wird ihr der
bisherige Vizepräsident Gernot Kanduth in der RIV folgen.
Als Grund für ihren Rücktritt gab sie in einer Erklärung die anhaltend ungelöste Besetzung der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund von Koalitionsquerelen an. Sie war als bestgereihte Kandidatin aus einem Auswahlverfahren hervorgegangen.
Matejka ist derzeit Vorsteherin des Bezirksgerichts Floridsdorf. Sie war die bestgereihte Kandidatin für die Spitze des Bundesverwaltungsgerichts, die seit dem 1. Dezember 2022 vakant war. Die Bestellung wurde jedoch durch die Besetzung eines anderen Spitzenpostens, nämlich des ebenfalls vakanten Chefpostens in der Bundeswettbewerbsbehörde, behindert. Die Volkspartei will den derzeitigen Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Michael Sachs, als Leiter der Bundeswettbewerbsbehörde einsetzen, was jedoch bisher am Widerstand der Grünen gescheitert ist. Im Gegenzug soll die ÖVP Matejkas Bestellung nicht zustimmen.
„Ich habe zu Beginn dieses Jahres noch mit einer baldigen Entscheidung der Bundesregierung im Besetzungsverfahren gerechnet“, sagte Matejka. „Doch die aktuelle unklare Situation stellt auch eine Belastung für die Richtervereinigung dar, weshalb wir intern einvernehmlich beschlossen haben, unabhängig vom Ausgang des Besetzungsverfahrens eine personelle Änderung durchzuführen.“
Ursprünglich war ein Wechsel erst nach einer eventuellen Bestellung Matejkas geplant. In internationalen Standesvertretungen bleibt sie als Vizepräsidentin der Europäischen und der Internationalen Richtervereinigung aktiv.
Kanduth ist seit 2014 Vizepräsident der Richtervereinigung. Auch er äußerte Kritik an der verzögerten Bestellung: „Politische Machterhaltungsbestrebungen dürfen nicht zu Lasten rechtsstaatlicher Grundwerte gehen. Ein couragiertes Auftreten gegen derartige Tendenzen muss der Anspruch an die richterliche Standesvertretung bleiben.“
Auch eine Vakanz in der OeNB Die Positionen im Bundesverwaltungsgericht und in der Wettbewerbsbehörde sind nicht die einzigen, die aufgrund von koalitionärer Uneinigkeit nicht besetzt wurden. Auch im Generalrat der Nationalbank (OeNB) laufen die Mandate von Generalratspräsident Harald Mahrer und von Vizepräsidentin Barbara Kolm aus. Eine Nachbesetzung steht vorerst noch aus. Das Finanzministerium teilte mit, dass die notwendigen Nachbesetzungen bis zur nächsten Sitzung des Generalrats im Oktober erfolgen sollen.
Der Generalrat ist das oberste Aufsichtsorgan der Nationalbank und hat die Aufgabe, das Direktorium zu beraten. Er schlägt auch der Regierung bei einer Neubesetzung des Direktoriums die Mitglieder vor.
Ob Mahrer und Kolm wiederbestellt werden oder nicht, ist unklar. Laut einem Bericht der „Presse“ hat Mahrer die Regierung bereits vor einigen Monaten aufgefordert, aktiv zu werden. Eine Wiederbestellung Kolms ist unwahrscheinlich, da sie 2018 auf einem Ticket der damals in der Regierung sitzenden FPÖ in das Gremium eingetreten ist.
Kritik der Opposition an „Taktiererei um Posten“ Die SPÖ und NEOS reagierten kritisch. „Erst die Bundeswettbewerbsbehörde und das Bundesverwaltungsgericht, jetzt der Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank. Diese Regierung schafft es aus parteipolitischem Geplänkel nicht, wichtige Institutionen unserer Republik zu besetzen. Diese Regierung ist am Ende“, so SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer. Ähnlich äußerte sich NEOS-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker: „Mit ihren Machtspielchen und der Taktiererei um Posten riskieren ÖVP und Grüne das Vertrauen in die Oesterreichische Nationalbank und den reibungslosen Ablauf.“ Foto-richtervereinigung.at, Wikimedia commons.