Der Justizausschuss des Nationalrats hat heute Nachmittag die geplante Verschärfung des Korruptionsstrafrechts auf den Weg gebracht. Die Änderungen sehen vor, dass der Mandatskauf mit
Angelobung im Nationalrat oder Landtag sowie die Einnahme des Sitzes im EU-Parlament strafbar werden. Darüber hinaus sollen die Strafrahmen bei Cybercrime-Delikten verschärft und die Möglichkeiten für Videoverhandlungen in Zivilverfahren und digitale Gesellschafterversammlungen verlängert werden.
Das Paket wurde im Justizausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne beschlossen. Die Opposition leistete keine Unterstützung. Insbesondere die SPÖ betrachtet den Vorschlag als unzureichend. Justizsprecherin Selma Yildirim kritisiert eine Verschlechterung im Vergleich zum Begutachtungsentwurf, da die Strafbarkeitsfrist für Mandatskauf verkürzt und die Definition von Kandidaten aufgeweicht wurde.
Bereits die Zusicherung illegaler Vorteile wird strafbar Im Mittelpunkt der geplanten Verschärfung des Korruptionsstrafrechts ab dem 1. September steht der Mandatskauf. Es wird strafbar sein, wenn eine Person mithilfe einer Zuwendung einen Kandidaten auf einen günstigen Listenplatz setzt oder wenn die Person selbst davon weiß und finanziell profitiert. "Normale" Parteispenden sind von dieser Regelung ausgenommen. In den Parteien, die den Vorteil annehmen, wird der Verantwortliche für die Erstellung der entsprechenden Liste strafrechtlich belangt.
Kandidaten, die einen Vorteil (normalerweise Geld) annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen, sollen sofort strafbar sein. Wenn ein Kandidat einen illegalen Vorteil fordert oder sich versprechen lässt, wird dies zukünftig strafbar sein, sobald er das Amt antritt, unabhängig davon, ob das einschlägige Amtsgeschäft tatsächlich durchgeführt wird. Diese Regelung betrifft alle Personen, die sich in einem Wahlkampf befinden, aber auch Gemeinderäte und Amtsträger, die sich einem Bewerbungs- oder Auswahlverfahren stellen müssen, wie zum Beispiel Sektionschefs. Darüber hinaus sind höhere Strafen für Korruptionsdelikte vorgesehen, und Personen, die wegen Korruption verurteilt wurden, sollen für eine bestimmte Zeit ihre Wählbarkeit verlieren.
Höhere Strafen für Cybercrime Gemäß den Plänen der Regierungsparteien werden ab dem 1. September auch die Strafrahmen für Cybercrime-Delikte verschärft. Wer in Zukunft einen Computer hackt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen (bisher maximal sechs Monate). Bei Angriffen auf die kritische Infrastruktur wird die Höchststrafe auf drei Jahre erhöht. Bei einer solchen Tat im Rahmen einer kriminellen Vereinigung können bis zu fünf Jahre Haft drohen. Foto- SPÖ Tirol, Wikimedia commons.