Das geplante Ende sämtlicher CoV-Maßnahmen in Österreich mit 30. Juni bedeutet auch das Aus für zahlreiche CoV-Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Deren
Aufhebung mit Ende Juni wurde gestern Abend im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Davon umfasst ist unter anderem die Meldepflicht einer SARS-CoV-2-Infektion und die damit verbundene Verkehrsbeschränkung.
Weitere per Monatsende aufgehobene Verordnungen – insgesamt sind es neun – betreffen die Absonderung Kranker, Betriebsbeschränkungen für Firmen bei CoV-Fällen, Bestimmungen zu Geldstrafen nach dem Covid-19-Maßnamengesetz sowie Einreisebestimmungen, geht aus der Sammelnovelle hervor. Mit dieser Kundmachung setzt das Gesundheitsministerium einen weiteren Schritt, um den Übergang in die allgemeinen Regelstrukturen zu gewährleisten, hieß es.