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In der heutigen Nationalratssitzung wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien und der FPÖ die Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Stromerzeuger auf den

Weg gebracht. Der Schwellenwert für die Abschöpfung von Erlösen der Stromproduzenten wird dabei von 140 auf 120 Euro je Megawattstunde gesenkt. Darüber hinausgehende "Überschusserlöse" müssen grundsätzlich zu 90 Prozent an den Staat abgeführt werden.

Allerdings können Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Auch höhere Gestehungskosten bei der Stromerzeugung werden berücksichtigt.

Ende der COVID-19-Kurzarbeit

Zuvor wurde im Nationalrat das Ende der Regeln für die COVID-19-Kurzarbeit mit September beschlossen. Damit laufen sämtliche Sonderregelungen, die aufgrund der Pandemie geschaffen wurden, aus. Letztmalig wurde die Möglichkeit einer abweichenden Beihilfenhöhe bis Ende September verlängert. Anschließend gilt wieder das ursprüngliche Kurzarbeitsmodell.

Ein Passus wurde dauerhaft verankert, der besagt, dass die Kurzarbeitsbeihilfe für Unternehmen bereits ab dem vierten Monat - statt wie bisher ab dem fünften Monat - erhöht wird, um die gestiegenen Beiträge des Dienstgebers zur Sozialversicherung abzudecken. Foto-Peter Binter, Wikimedia commons.