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Ein Ukrainer, der bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft in Baden die österreichische Bundeshymne nicht mitsingen wollte, hat seine Staatsbürgerschaft durch einen Beschluss des Landes

verloren. Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) sah darin einen Mangel an „Identifikation“ mit Österreich.

Der Mann hatte offenbar bereits vor der Zeremonie am 15. Oktober erklärt, dass er nicht bereit sei, die Hymne mitzusingen. Daraufhin wurde die Verleihung der Staatsbürgerschaft von der niederösterreichischen Landesregierung widerrufen. „Wer sich weigert, sich mit Österreich zu identifizieren, zeigt nur, dass er nicht gewillt ist, die Grundprinzipien unserer Heimat anzunehmen“, erklärte Landesvize Landbauer.

Die Freiheitlichen verwiesen auf Paragraf 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes, der besagt, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft „in einem diesem Anlass angemessenen, feierlichen Rahmen zu erfolgen“ habe. Dazu gehöre das gemeinsame Singen der Bundeshymne sowie das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich, des jeweiligen Bundeslandes und der Europäischen Union.

Luisser: Entscheidung „rechtlich zwingend“
„Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen“, sagte Landbauer zu dem Vorfall, über den die „Kronen Zeitung“ am Donnerstag zuerst berichtet hatte. Auch Asyllandesrat Christoph Luisser (FPÖ) bezeichnete die Entscheidung, die Verleihung zu widerrufen, als „selbstverständlich und rechtlich zwingend“.

Matthias Zauner, Landesgeschäftsführer der ÖVP, unterstützte in einer Aussendung am Donnerstag die Entscheidung des freiheitlichen Regierungspartners. „Wer es nicht einmal der Mühe wert findet, die österreichische Bundeshymne zu singen, dem soll dieses Privileg nicht zuteilwerden“, erklärte Zauner. Es gehe nicht um Schikane, sondern um „grundlegende Werte wie Anstand, Respekt und Wertschätzung“, betonte er. Foto-Österreich man, Wikimedia commons.