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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in der Angelegenheit der Gehaltserhöhung der Lebensgefährtin des ehemaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) keine

Ermittlungen eingeleitet - weder gegen Kurz noch gegen den ehemaligen Finanzgeneralsekretär Thomas Schmid.

Die Anträge zur Aufwertung für Kurz' Lebensgefährtin und eine weitere Mitarbeiterin im Beamtenministerium seien "sachlich begründet" gewesen, und die im Jahr 2019 erfolgte Aufwertung sei "sachlich gerechtfertigt" gewesen, so die WKStA. Auch gegen einen Sachbearbeiter des Beamtenministeriums, der in die Angelegenheit verwickelt ist, werden keine Ermittlungen eingeleitet.

Kein Anfangsverdacht

Die Angelegenheit beruht auf einer Aussage von Schmid. Laut dem Protokoll gab er damals unter anderem an, dass Kurz sich 2016 - seiner Erinnerung nach - für eine Gehaltserhöhung seiner Freundin Susanne Thier, die im Finanzministerium tätig war, eingesetzt habe. Dabei habe Kurz auf die hohe Arbeitsbelastung und viele Abendveranstaltungen verwiesen.

Das Finanzministerium wies eine Gehaltserhöhung zurück: "Zu Ihrer Anfrage betreffend eine angebliche Gehaltserhöhung von Frau Thier im Jahr 2016 dürfen wir Ihnen nach Rücksprache mitteilen, dass es diese nicht gegeben hat." Später habe Thier höherwertige Tätigkeiten innerhalb der Abteilung und auch Aufgaben einer in Karenz befindlichen Kollegin übernommen, hieß es.

Bei einer neuerlichen Einvernahme im November 2022 präzisierte Schmid seine Aussagen dann etwas anders: "Eine Bevorzugung gegenüber anderen Mitarbeitern hat Kurz explizit nicht verlangt, das war auch nicht seine Art."

Aufwertung im Jahr 2019

"Die vorliegenden Unterlagen ergeben keine Anhaltspunkte, dass den neu erstellten Arbeitsplatzbeschreibungen unsachliche oder ungerechtfertigte Begründungen zugrunde gelegt worden wären", so die WKStA nach ihrer Prüfung.

Gleichzeitig merkte die WKStA in ihrem Schreiben an, dass sich die Angaben von Schmid "überwiegend objektivieren ließen". Zwar habe dieser in seiner ursprünglichen Einvernahme die Geschehnisse mit dem Jahr 2016 datiert - das aber später zum Irrtum erklärt und klargestellt, dass er die Anfang 2019 erfolgte Aufwertung der Arbeitsverhältnisse gemeint habe. Es bestehe "kein Anlass, den Wahrheitsgehalt seiner Aussage in Zweifel zu ziehen", so die WKStA.

In einem an die APA übermittelten Zitat erklärte Kurz: "Thomas Schmid erfindet falsche Vorwürfe, um Kronzeuge zu werden. Es kommt zu einer massiven medialen Vorverurteilung, sogar gegen Familienmitglieder. Gott sei Dank kommt am Ende immer die Wahrheit ans Licht. Und wieder einmal hat sich ein Vorwurf als falsch herausgestellt." Foto Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, Wikimedia commons.