Kultur


Das Homeoffice-Gesetz, das seit dem 1. April 2021 die Arbeit von zu Hause aus gesetzlich regelt, soll nun auf ein Telearbeitsgesetz ausgedehnt werden. Der aktualisierte Gesetzesentwurf sieht

vor, dass Telearbeit nicht mehr nur auf die eigenen vier Wände beschränkt ist, sondern auch an anderen Orten wie bei Familienmitgliedern, in Bibliotheken und in Cafés ausgeführt werden kann, teilte das Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung mit. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 21. Mai.

Das Finanz- und Sozialministerium, die Träger der Unfallversicherung sowie die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung haben sich auf den Gesetzesentwurf geeinigt.

Im Rahmen der Gesetzesnovelle wurde der Unfallschutz erweitert, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch außerhalb ihres Wohnsitzes versichert sind.

Um das Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 zu verringern, wurde während der Pandemie ein Homeoffice-Paket verabschiedet. Dadurch sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten, ohne ihren Unfallschutz zu verlieren.

Zusätzlich wurden steuerliche Vorteile eingeführt. Wie beim Homeoffice-Gesetz ist auch für die Gesetzesnovelle eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich. Foto-Stubacca, Wikimedia commons.