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Nur 1.155 Personen haben im Jahr 2022 das Pensionssplitting beantragt. Das geht aus der Beantwortung einer aktuellen Parlamentarischen Anfrage von Sozialminister Johannes Rauch (Grüne)

hervor. Die Anfrage stellte NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker.

Das Prinzip des Pensionssplittings, das 2005 eingeführt wurde, sieht vor, dass während der Kinderkarenz Pensionsbeiträge zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt werden können. Doch die freiwillige Möglichkeit wurde bisher kaum genutzt.

Im Jahr 2021 waren es 1.043 Personen, in den Jahren zuvor deutlich weniger. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) verzeichnete zwischen 2010 und 2017 nur 850 Fälle.

Gesetz für Automatismus lässt auf sich Warten ÖVP und Grüne haben sich in ihrem Regierungsprogramm auf ein automatisches Pensionssplitting verständigt. Laut Sozialminister Rauch liegt ein „finaler Gesetzesentwurf“ noch nicht vor, „da seitens des Sozialministeriums noch die Umsetzungsmöglichkeiten geprüft werden“, heißt es in der Anfragebeantwortung.

Zuletzt hatte es aus dem Büro von Frauen- und Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) gegenüber ORF.at geheißen, dass dem Sozialressort ein „entsprechender Entwurf“ vorliege. Persönlich finde diese es „schade und sehr bedauerlich für die betroffenen Frauen, dass hier so lange nichts weitergeht“. Der Stellenwert des automatischen Pensionssplittings im Kampf gegen Altersarmut bei Frauen sei hoch.

Doch auch hier gibt es in der Koalition Dissens. Denn nach Ansicht der Grünen reicht ein automatisches Pensionssplitting, um die Altersarmut zu bekämpfen, nicht aus. „Vielmehr müssen wir die Erwerbskarriere von Frauen verbessern: etwa gleicher Lohn für gleiche Arbeit, weniger Teilzeitarbeit und mehr Kinderbetreuungsplätze“, so Rauch. Foto-Hallo123457689, Wikimedia commons.