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Der Nationalrat hat heute das Korruptionsstrafrecht mit den Stimmen der ÖVP und der Grünen verschärft. Ein zentraler Punkt ist die Einführung des neuen Straftatbestands "Mandatskauf".

Zudem wurde die Strafbarkeit von Bestechlichkeit und Bestechung im Falle einer zukünftigen Amtsträgereigenschaft erweitert.

Ab dem 1. September tritt die Reform in Kraft, die es strafbar macht, wenn man einen Kandidaten oder eine Kandidatin durch Zuwendungen auf einen günstigen Listenplatz setzt. Auch die betreffende Person macht sich strafbar, wenn sie davon Kenntnis hat und finanziell davon profitiert. Klassische Parteispenden sind von dieser Regelung ausgenommen.

Verantwortliche in den Parteien, die den Vorteil annehmen, sind strafbar. Die Strafbarkeit für den Mandatskauf beginnt, sobald man sein Amt antritt (Nationalrat/Landtag) oder im EU-Parlament seinen Sitz einnimmt.

Kandidaten machen sich sofort strafbar, wenn sie einen Vorteil (z. B. Geld) annehmen und dafür ein pflichtwidriges Amtsgeschäft versprechen. Auch das Forderung oder Annahme eines illegalen Vorteils ist künftig strafbar, sobald das Amt angetreten wird, unabhängig davon, ob die Handlung tatsächlich ausgeführt wird oder nicht.

Mit großer Mehrheit wurden auch höhere Strafen für Cyberkriminalität beschlossen. Das Hacken eines Computers wird zukünftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet (bisher maximal sechs Monate). Für Angriffe auf kritische Infrastruktur wird die Höchststrafe auf drei Jahre erhöht. Bei einer solchen Tat im Rahmen einer kriminellen Vereinigung können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden.

Für den Diebstahl von Telekomgeheimnissen oder das missbräuchliche Abfangen von Daten drohen maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Des Weiteren ist eine Anhebung der Strafdrohungen bei Straftaten zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen vorgesehen. Die Verletzung oder Auskundschaftung dieser Geheimnisse soll als Offizialdelikt behandelt werden, um die geschädigte Person von den Kosten zu entlasten.

Auch im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist eine deutliche Erhöhung der Strafdrohungen bei Straftaten zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen vorgesehen. Die bisherige Strafandrohung von drei Monaten Freiheitsstrafe soll auf ein Jahr erhöht werden. Die Vorlage wurde lediglich von NEOS abgelehnt, jedoch blieb aufgrund fehlender Redebeiträge unklar, warum.

Zum Abschluss der Sitzung verabschiedete sich der Nationalrat in die Sommerpause, jedoch nicht vollständig. Der Sozialausschuss wird während des Sommers tagen, falls er einberufen wird.

Ursprünglich ging die Initiative von der SPÖ aus, die in mehreren Ausschüssen (Soziales, Bauten, Wirtschaft, Finanzen) weiterarbeiten wollte, um Maßnahmen gegen die Teuerung umzusetzen. Die Koalition schloss sich dem nicht an, brachte jedoch einen eigenen Antrag ein, den Sozialausschuss nicht in die Pause zu schicken. SPÖ und FPÖ schlossen sich diesem Antrag an. Foto-Peter Binter, Wikimedia commons.