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Die ÖVP plant eine Neuorganisation des Familiennachzugs. „Meiner Meinung nach wäre es ein Ansatz zu sagen: Wenn jemand seine Familie nach Österreich holt, sollte nachgewiesen werden,

dass er für sie sorgen kann“, sagte Generalsekretär Christian Stocker heute bei einer Pressekonferenz.

Wenn einem Fremden in Österreich der Status des Asylberechtigten zuerkannt wird, können Familienangehörige derzeit innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft dieser Statuszuerkennung bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels stellen.

Wenn dieser erteilt wird, können sie nach Österreich reisen, um hier einen Asylantrag im Rahmen des Familienverfahrens zu stellen und denselben Schutzstatus wie die anerkannte Person zu erhalten. Wenn der Antrag erst nach drei Monaten gestellt wird, müssen sie zusätzlich eine angemessene Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen nachweisen.

Wien verzeichnete zuletzt hohe Zahlen von Familiennachzügen. Dies führt insbesondere im Schulbereich aufgrund benötigter Plätze zu Problemen. Hier verwies Stocker auf das Subsidiaritätsprinzip: Jede Gebietskörperschaft müsse ihre Probleme selbst lösen. Foto-Gryffindor, Wikimedia commons.