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Der Nationalrat hat gestern zum Abschluss des ersten Tages der letzten Plenarwoche vor der Sommerpause eine geringfügige Erleichterung bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

beschlossen. Zustimmung kam von der Koalition und den NEOS. Künftig soll eine Arbeitserlaubnis auch ohne einstimmige Zustimmung des AMS-Regionalbeirats erteilt werden können, wenn die Beschäftigung der ausländischen Person aus besonders wichtigen Gründen notwendig ist.

Ein zweiter möglicher Grund ist, wenn öffentliche oder überbetriebliche gesamtwirtschaftliche Interessen die Beschäftigung erfordern. Als besonders wichtige Gründe gelten dabei der Erhalt von Arbeitsplätzen für inländische Arbeitnehmer sowie die nachgewiesene Qualifikation der betroffenen Person als Arbeitskraft in einem Mangelberuf.

Im Laufe der Sitzung wurde auch eine Sonderregelung im Verwaltungswesen in das dauerhafte Recht übernommen, die im Zusammenhang mit COVID-19 modifiziert wurde. Dabei geht es um die Möglichkeit für Behörden und Verwaltungsgerichte, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren unter bestimmten Umständen mit Videotechnologie durchzuführen. So können einzelne Personen auch per Video an Verhandlungen teilnehmen. Den Betroffenen muss jedoch grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, persönlich zu erscheinen, insbesondere wenn sie nicht über die entsprechende technische Ausrüstung verfügen. Die NEOS waren die einzige Partei, die dagegen gestimmt hat. Foto-User:Gryffindor, Wikimedia commons.