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Im Nationalrat wurde heute ein Teil des Kinderschutzpakets einstimmig verabschiedet. Neben der Umbenennung des Tatbestands "pornografische Darstellungen Minderjähriger" in "bildliches

sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial" beinhaltet die Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch auch eine Verschärfung der Strafrahmen. Die Herstellung und Verbreitung entsprechenden Materials kann nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Die Strafrahmen variieren je nach Art des Vergehens, wobei zwischen dem Besitz oder wissentlichem Zugriff auf solches Material im Internet und seiner Herstellung und Verbreitung differenziert wird. Letzteres kann nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Im Falle des Besitzes von "vielen" Abbildungen oder bildlichen Darstellungen Minderjähriger sind Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorgesehen. In Fällen, in denen es sich dabei auch oder ausschließlich um viele Abbildungen oder Darstellungen einer unmündigen Person handelt, kann die Strafe bis zu fünf Jahre betragen.

Darüber hinaus wird das Tätigkeitsverbot in Bereichen, in denen Kinder involviert sind, erweitert. Das bisherige Erfordernis einer Tätigkeit oder Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt entfällt.

Die Opposition weist auf weitergehende Maßnahmen hin

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bedankte sich für die "konstruktive Diskussion im Ausschuss" und den einstimmigen Beschluss zu diesem "sehr emotionalen Thema". Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte, dass "wenn es um den Missbrauch von Kindern geht, dürfen wir insgesamt keine Toleranz zeigen".

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim sagte, dass "es um die Schwächsten in unserer Gesellschaft" gehe. Hinter jedem Bild oder Video stehe "realer Missbrauch, ein abscheuliches Verbrechen". FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan bezeichnete das Paket als "ersten Schritt" und stimmte daher zu. Er merkte jedoch an, dass weitere Maßnahmen notwendig seien, wie ein lebenslanges Tätigkeitsverbot, die Ausdehnung der zivilrechtlichen Verjährung oder ein Verbot von Kindersexpuppen. Der NEOS-Abgeordnete Yannick Shetty erinnerte die Justizministerin daran, dass auch die Opposition gute Vorschläge eingebracht habe. Foto-Peter Binter, Wikimedia commons.