
Die Schweizer Organisation Emmentaler Switzerland stellt sich gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Namen „Emmentaler“ nicht als geschützte Marke anzuerkennen.
Der Fall liegt nun beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg.
Markenstreit um Schweizer Käse
Urs Schluechter, Direktor von Emmentaler Switzerland, erklärte gegenüber der Schweizer Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass Markenschutz notwendig sei, um den echten Schweizer Käse von Nachahmungen zu unterscheiden. Die Organisation möchte den Namen „Emmentaler“ ausschließlich für Käse reservieren, der den Kriterien der Schweizer Ursprungsbezeichnung entspricht, indem sie ihn bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eintragen lässt.
Seit Januar jedoch verweigert die Europäische Kommission diesen Schutz. Sie argumentiert, dass der Begriff „Emmentaler“ im gesamten EU-Raum als generisch gilt und historisch mit einer größeren geografischen Region verbunden sei, nicht nur mit der Schweiz.
Berufung unter Berufung auf internationale Abkommen
Im April legte Emmentaler Switzerland gegen die Entscheidung der EU Berufung ein. Sie berufen sich dabei auf mehrere internationale Abkommen, die „Emmentaler“ als geografische Herkunftsbezeichnung schützen. Eines dieser Abkommen wurde 1951 im italienischen Stresa unterzeichnet und erkennt „Emmentaler“ seit Langem exklusiv als Schweizer Produkt an — eine Haltung, die auch von italienischen Gerichten unterstützt wird.
Das österreichische Landwirtschaftsministerium hingegen unterstützt die Position der Europäischen Kommission. Es verweist darauf, dass Emmentaler-Käse in Österreich bereits seit mindestens 1936 hergestellt und verkauft wird.
Forderung nach klarerer Kennzeichnung
Emmentaler Switzerland lehnt die internationale Herstellung ähnlicher Käseprodukte nicht grundsätzlich ab. Schluechter betont jedoch, dass solche Produkte ihre Herkunft klar kennzeichnen sollten — etwa als „Emmentaler aus Österreich“.
In der Schweiz ist der Emmentaler durch eine AOC/AOP (geschützte Ursprungsbezeichnung) geschützt. Das bedeutet, dass er nach strengen Produktionskriterien des Bundesamtes für Landwirtschaft hergestellt werden muss. Diese betreffen nicht nur die geografische Herkunft, sondern auch physikalische Merkmale wie Größe, Gewicht und die charakteristischen Löcher des Käses.
Das offiziell anerkannte Produktionsgebiet für echten Emmentaler reicht über das Emmental im Kanton Bern hinaus und umfasst auch Teile des Kantons Freiburg sowie das Gebiet bis zum Bodensee.
Weichenstellung für den Schutz traditioneller Lebensmittelnamen
Der Ausgang dieses Rechtsstreits könnte einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie traditionelle, regional verankerte Lebensmittelnamen künftig innerhalb der Europäischen Union geschützt — oder eben nicht geschützt — werden. Foto- Manuel2, Wikimedia commons.
