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Die Europäische Kommission hat den Digital Networks Act (DNA) vorgestellt – einen weitreichenden Gesetzesvorschlag zur Modernisierung, Vereinfachung und Harmonisierung der EU-Regeln

für digitale Konnektivität. Ziel ist es, Investitionen in leistungsfähige Glasfaser- und Mobilfunknetze zu fördern, die als Grundvoraussetzung für Technologien wie Künstliche Intelligenz, Cloud Computing und moderne digitale Dienste gelten.

Im Kern erkennt der Vorschlag an, dass Europas Wettbewerbsfähigkeit von schneller, zuverlässiger und flächendeckender Konnektivität für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen abhängt. Die bestehenden Regeln, von denen viele mehrere Jahre alt sind, werden den Anforderungen eines zunehmend grenzüberschreitenden und datenintensiven Marktes nicht mehr gerecht.

Aufbau eines echten Binnenmarkts für Konnektivität

Ein zentrales Ziel des Digital Networks Act ist die Stärkung des EU-Binnenmarkts durch den Abbau nationaler Fragmentierung. Die Kommission will Telekommunikationsanbietern den grenzüberschreitenden Betrieb erleichtern und so Skalierung, Innovation und europaweite Dienste fördern.

Künftig sollen Unternehmen ihre Dienste EU-weit anbieten können, während sie sich nur noch in einem Mitgliedstaat registrieren müssen. Zudem will die Kommission paneuropäische Satellitenkommunikationsdienste fördern, indem die Frequenzgenehmigung auf EU-Ebene statt auf nationaler Ebene erfolgt.

Um Investitionen planbarer zu machen, sieht der Vorschlag längere Frequenzlizenzen vor, die standardmäßig verlängerbar sind. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass knappe Funkfrequenzen effizient genutzt werden, indem Frequenzsharing nach dem Prinzip „nutzen oder teilen“ stärker gefördert wird.

Darüber hinaus führt der DNA einen freiwilligen Kooperationsmechanismus zwischen Konnektivitätsanbietern und anderen Akteuren wie Inhalts-, Anwendungs- und Cloud-Anbietern ein, um Effizienz und Innovation im digitalen Ökosystem zu steigern.

Abschied von Kupfernetzen und Übergang zu modernen Netzen

Die Kommission macht deutlich, dass veraltete Kupfernetze den digitalen Ambitionen Europas nicht mehr gerecht werden. Der Digital Networks Act sieht daher verbindliche nationale Übergangspläne vor, um Kupfernetze schrittweise abzuschalten und zwischen 2030 und 2035 vollständig auf moderne Hochleistungsnetze umzusteigen.

Die Mitgliedstaaten müssen ihre nationalen Pläne bis 2029 vorlegen. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sind begleitende Maßnahmen vorgesehen, darunter transparente und rechtzeitige Informationen über Abschaltungen sowie die Sicherstellung der Dienstkontinuität.

Weniger Bürokratie, mehr Investitionen

Ein zentrales Versprechen des Digital Networks Act ist die Vereinfachung des Rechtsrahmens. Durch den Abbau von Meldepflichten und administrativem Aufwand sollen Unternehmen mehr Ressourcen für Investitionen und Innovationen einsetzen können.

Zugleich gewährt der Vorschlag mehr Flexibilität in Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, ohne dabei das hohe Niveau des Verbraucherschutzes in der EU zu gefährden. Nach Ansicht der Kommission ist dieses Gleichgewicht entscheidend, um Kapital anzuziehen und gleichzeitig Nutzerrechte zu wahren.

Mehr Sicherheit und Resilienz der Netze

Sicherheit und Resilienz sind weitere Schlüsselaspekte des Digital Networks Act. Der Vorschlag zielt darauf ab, strategische Abhängigkeiten im Konnektivitätsökosystem zu verringern und die Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu stärken.

Vorgesehen ist ein EU-weiter Vorsorge- und Krisenplan, um auf zunehmende Risiken wie Naturkatastrophen oder ausländische Eingriffe in Kommunikationsnetze reagieren zu können. Sicherheits- und Resilienzkriterien sollen zudem fester Bestandteil der Auswahl paneuropäischer Satellitenkommunikationssysteme werden.

Netzneutralität bleibt gewahrt

Trotz des Fokus auf Innovation betont die Kommission, dass die Grundsätze der Netzneutralität vollständig erhalten bleiben. Der Digital Networks Act führt einen Mechanismus ein, der die Anwendung der Open-Internet-Regeln auf neue und innovative Dienste präzisiert und so für mehr Rechtssicherheit sorgt.

Ergänzend wird ein freiwilliger Kooperationsrahmen geschaffen, der sich mit Themen wie IP-Interkonnektion, Verkehrseffizienz und weiteren neuen technischen Fragestellungen befasst.

Nächste Schritte

Der Vorschlag zum Digital Networks Act wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, die über Annahme und Ausgestaltung der neuen Regeln entscheiden werden.

Nach seinem Inkrafttreten soll der DNA den EU-Kodex für die elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2018 ersetzen und damit einen umfassenden Neustart der europäischen Konnektivitätsregulierung einleiten.

Politischer Hintergrund

Der Vorschlag knüpft an das Weißbuch der Kommission vom Februar 2024 mit dem Titel „Wie kann Europa seinen Bedarf an digitaler Infrastruktur meistern?“ an, das mögliche Zukunftsszenarien für den digitalen Infrastruktursektor der EU untersuchte.

Zugleich folgt er der politischen Linie, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2025 vorgegeben hat. Darin betonte sie das Ziel, den Binnenmarkt für Konnektivität bis 2028 zu vollenden und Investitionen in transformative digitale Technologien deutlich zu steigern. Foto-jeferrb, Wikimedia commons.