
Die Europäische Kommission hat eine wichtige politische Einigung begrüßt, nachdem Verhandler des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten ein Abkommen über das
Omnibus-I-Vereinfachungspaket erzielt haben — ein Reformpaket, das darauf abzielt, den administrativen Aufwand für Unternehmen in der gesamten Union zu verringern.
Im Zentrum des Pakets stehen Änderungen an der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie an der Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD). Die Reformen sollen die Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen und harmonisieren, Unternehmen mehr Klarheit und Einheitlichkeit bieten und gleichzeitig die Ziele und die Integrität der ursprünglichen Gesetzgebung wahren.
Dem Abkommen zufolge werden für viele Unternehmen Reporting- und Sorgfaltspflichten vollständig entfallen. Für Unternehmen, die weiterhin unter die verpflichtenden Anforderungen fallen, werden neue Flexibilitäten eingeführt. Kleine Unternehmen werden zudem vor übermäßigen Informationsanforderungen größerer Geschäftspartner geschützt. Nach Angaben der Kommission sollen diese Maßnahmen Komplexität abbauen, Effizienz steigern und Hindernisse beseitigen, die die Einhaltung europäischer Nachhaltigkeitsstandards bislang erschwert haben.
Der Abbau regulatorischer Belastungen gehört zu den Kernzielen der aktuellen Kommissionsagenda. Sie strebt eine Reduktion des Verwaltungsaufwands um insgesamt 25 % — und um 35 % für KMU — an, um Milliarden an Investitionskapazitäten freizusetzen. Die geplante Verkleinerung des CSRD-Anwendungsbereichs sowie die kommenden Anpassungen der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) versprechen laut Kommission erhebliche Kosteneinsparungen. Gleichzeitig soll die Vereinfachung der CSDDD unnötige Komplexitäten beseitigen, ohne den Anspruch der EU aufrechtzugeben, Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Wertschöpfungsketten wirksam zu bekämpfen.
Brüssel sieht das Abkommen als wichtigen Schritt hin zu einem unternehmensfreundlicheren Umfeld, das Wachstum, Innovation und hochwertige Arbeitsplätze in Europa fördern soll.
Nächste Schritte
Das vorläufige Trilogeinigung muss nun noch formal vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden. Nach der Annahme wird der Text im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.
Hintergrund
Die Kommission betrachtet die Vereinfachung von Vorschriften als zentrales Element ihrer Strategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Klarere Regeln und weniger Verwaltungsaufwand seien entscheidend, um die EU für Investitionen attraktiver zu machen. Seit Januar hat die Kommission sieben Omnibus-Vorschläge sowie weitere Initiativen zur Regelungsvereinfachung in Bereichen wie Energie, Besteuerung, Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation vorgelegt.
Am 26. Februar 2025 präsentierte die Kommission ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung von EU-Vorschriften und zur Freisetzung zusätzlicher Investitionskapazitäten. Am 14. April 2025 verabschiedete der Rat zudem den „Stop-the-clock“-Mechanismus, der den Beginn der CSRD-Pflichten für große Unternehmen, die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben, sowie für börsennotierte KMU um zwei Jahre verschiebt. Ebenfalls um ein Jahr verschoben wurden die Umsetzungsfrist und die erste Anwendungsphase der CSDDD für die größten Unternehmen. Foto-MoSchle, Wikimedia commons.
